Der Vorstand
- fasst Beschlüsse über Vereins- und Geschäftsordnungen,
- verwaltet die laufenden Geschäfte und das Vereinsvermögen,
- leitet die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
- vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren
- legt der Mitgliederversammlungversammlung einen detaillierten Bericht über die Aktivitäten und die finanzielle Lage des Vereins vor.
Er kann:
- der Mitgliederversammlung Satzungsänderungen vorschlagen die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden verlangt werden,
- den Ausschluss von Mitgliedern und die Streichung von der Mitgliederliste beschließen.